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Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil / PKW

ACHTUNG ALTER BEITRAG

So, da wir jetzt nicht mehr alleine unterwegs sind, sollten auch die Papiere des Campers in Ordnung sein. Bis jetzt sind wir ohne Probleme durch jede Kontrolle oder über jede Grenze gekommen. Offiziell geführt wurde unser Camper als LKW. Um als LKW angemeldet werden zu können, muss der Laderaum von der Fahrerkabine durch eine Wand getrennt sein. Ist diese nicht mehr vorhanden, ist es auch kein LKW mehr. Sollte es jetzt zu einem Unfall kommen, könnte die Versicherung aussteigen und würde keine Haftung übernehmen. Somit steht man dann ganz schön blöd da.

Der zweite Nachteil ist die enorme Versicherungssumme bzw. Steuer, die bei einem LKW gezahlt werden muss. Deshalb wird unser Camper jetzt auch auf dem Papier zu einem Wohnmobil. Dadurch wird der Bus wie ein normaler Klasse M1 Personenkraftwagen (Pkw), Kombinationskraftwagen (Kombis) geführt und ist somit um einiges billiger in der Versicherung.

Heute war es dann endlich so weit und ich hatte einen Termin bei der Landesregierung. Ich habe mir viele Gedanken darüber gemacht, ob das so einfach funktionieren würde. Umso schöner war es, als ich den zusätzlichen Zettel in den Typenschein eingeheftet bekommen habe. Seit dem heutigen Tag ist unser Camper auch wirklich ein Wohnmobil.

Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil

Voraussetzungen- Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil

Der Staat Österreich, in unserem Falle Niederösterreich, macht ein paar Vorgaben, was in einem Wohnmobil alles verbaut sein muss, um als Wohnmobil typisiert werden zu können.

  1. eine Schlafmöglichkeit – ein fest verbautes Bett oder eine Sitzgruppe, die zu einem Bett umfunktioniert werden kann.
  2. eine fest verbaute Kochstelle. Das machte uns etwas Kopfzerbrechen, da wir nur unseren mobilen Kocher verwenden. Wir haben keine Kochstelle fix verbaut.
  3. Eine Anschlussmöglichkeit für Landstrom. Hier muss nur eine Anschlussdose verbaut werden. Ob diese angeschlossen ist oder nicht ist völlig egal.
  4. Bei einem festen Gaseinbau ist eine aktuelle Gasprüfung vielleicht ganz hilfreich
  5. Einen Wiegezettel um das neue Gewicht bestätigen zu können.

Das war auch schon wieder alles. Wenn jetzt alles ordentlich gemacht ist, steht der Ummeldung nichts mehr im Weg.

Wichtig!! NOVA nachzahlen bei Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil

Wichtig ist noch zu wissen, dass bei einer Änderung des Fahrzeugtypes die Nova nachgezahlt werden muss. Nach dem Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil bei der Landesregierung kann es passieren, dass eine Anmeldesperre vorliegt. Hier vielleicht im Vorfeld abklären, was auf Dich zukommt. Der Staat möchte ja an allem etwas verdienen, warum sollte er dann hier nicht die Hand aufhalten. In unserem Fall war es vielleicht Glück und wir konnten den Bus einfach ummelden.

Die Kosten und Zeitaufwand

Die Kosten für die Ummeldung betragen in unserem Fall (April 2018) 42,20€ (ggf. + NOVA) und einen Zeitaufwand inkl. Telefonate mit Terminvereinbarung von nicht einmal drei Stunden (ohne Anfahrt).

151 Antworten auf „Umtypisieren von LKW auf Wohnmobil / PKW“

Frage hab einen Sprinter 1996 mit grad mal 43000km und will auch umtypisieren in sankt polten Frage wo bekomm ich eine Wiegekarte und die Gasprüfung und wie streng ist man in sankt polten?
Danke und viel Spaß beim campen
LG

Hallo Manuela,

Sry das ich erst jetzt zurück schreibe. Wir sind erst aus dem Urlaub zurückgekommen. Wie die Behörden in ST. Pölten sind, kann ich Dir nicht sagen. Aber eine Wiegekarte bekommst Du in jeder Kiesgrube oder vielleicht auch im z.B. im Lagerhaus. Die Gasprüfung kannst Du überall dort machen wo Wohnmobile oder Wohnwagen verkauft werden bzw. Pickerl gemacht werden.

Lg und Viel Spaß beim Umbau

Hey Julia,
Wir ersparen uns eine Menge! Als LKW hat uns der Bus ca. 140€ im Monat gekostet. Jetzt zahlen wir um die 80€. Wobei ich erwähnen muss, dass der Bus auf Wechselkennzeichen mit meinem Alltagsauto mitläuft. Somit bezahl ich eigentlich für den Bus nichts mehr.

Aber unglaublich ist eigentlich die Ersparnis von 60€ im Monat und das die Typisierung nur einmalig 42€kostet.

Hallo Julia,
auch ich hätte da ein paar frage.
Die Nova Nachzahlung – von welchem Betrag musstet ihr die zahlen, (Listenpreis, anschaffungspreis?). Musstet ihr als Basis zur Nova Berechnung auch die Kosten für die Einrichtung mit aufnehme?
Danke für Info.
liebe Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

Meines Wissens zahlt man die Nova von dem Preis, den man auf seinem Kaufvertrag stehen hat.
Beispiel 1: VW T5 LKW hast Du für 5000€ gekauft. Du typisierst diesen auf PKW um. Dadurch kann es sein das die Nova von 5000€ gezahlt werden muss.
Beispiel 2: VW T5 LKW hast Du für 1500€ gekauft. Du typisierst diesen auf PKW um. Der Wert liegt unter dem Zeitwert, also musst Du die Nova vom Zeitwert zahlen.
So wurde mir das erklärt.

Aber ich würde da einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Es kann auch sein das du keine Nova zahlen musst.

Hallo David,
ich bin gerade beim Ausbau eines Fiat Ducato Maxi L3H3 welcher als N1 zugelassen ist.
Da ich ihn umtypisieren möchte, habe ich am Finanzamt angerufen und die Auskunft bekomme, dass ich ein gerichtlich beeidetes Schätzgutachten benötige.
Nova würde ich auf alle Fälle in die höchste Stufe fallen.

Hast du ein Gutachten benötigt?
LG Robert

Hi Robert,

ich habe die selbe Auskunft für meinen 20 Jahre alten VW T4 bekommen, und zwar berechnet sich das wie folgt, der Normverbrauch in Liter minus 2 liter dann das Ganze mal 2 und dann aufrunden das ergibt den Prozentsatz der Nova das wird dann mit dem Schätzgutachten verrechnet und davon 20% Umsatzsteuer

aber was bitteschön ist der Normverbrauch und wo steht der, und wo bekomme ich ein Schätzgutachten her, VW macht das nicht und die diversen Autoclubs auch nicht ?????
Es ist mir eigentlich unverständlich das der Unternehmer der den Wagen dazumal als LKW angemeldet hat und damit Geld verdient hat keine Nova zahlt, der den Wagen auch noch von der Steuer absetzen kann!!!!! und wenn ich den dann nach Jahren kaufe im Bonus-Malus system anmelde der dann noch immer LKW ist,????? und wenn ich dann umtypisiere als nicht Unternehmer nach 20 Jahren muß ich die Nova zahlen????? eine Bananenrepublik sind wir

Grüße Andi

Willkommen im Bananaclub Österreich.

Hab mir das selbe gedacht. Wie und wo du diese Normverbrauch her bekommst weiß ich leider nicht. Aber findet man das nicht im Typenschein? Wird die NOVA nicht auch über den CO-Wert berechnet?

Es sollen verleimte Holzplatten verwendet werden
Website: designvan . de / holzplatten
Ich hab DOKA-Platten 27 mm verwendet. Sind schwer entzündbar, hab´s anfackeln wollen und ungiftig. Meine junge Schäferhündin (1 Jahr) stahl mir immer ein Stück davon um es zu zernagen. Leider hab ich die Website erst jetzt gefunden. Ich wünsche euch weiterhin gute Fahrt mit dem Wohnmobil und schöne Feiertage sowie Alles Gute für 2023

Hallo,

um welches Fahrzeug handelt es sich denn bei euch? Wieviel kW? Und bei welcher Versicherung bist du? Die Muki Versicherung unterscheidet zum Beispiel nicht zwischen LKW und Wohnwagen Zulassung.

LG

Markus

Hallo Markus,

Unser Bus ist ein Renault Master aus dem Jahr 2002 mit 90ps. Wie viel KW das sind weis ich im Moment nicht.

Ich bin bei der Generali. Mein Bus ist normaler pkw typisiert. Hat euer Bus über 3500kg? Aufgrund des Gewichtes könnte ich mir den Unterschied erklären sonst nicht.

Lg David

66,2 kW
Leider entdeckte ich diese WebSite erst jetzt, da ich ebenfalls einen Kastenwagen OPEL Movano, 150 PS / 110,3 kW umgebaut habe und typisieren will. Auf den Kastln ist das Bett 2,1 x 1,8 mtr in der Höhe von 90 cm mit quadratisches Formrohr und Platten darüber , da ich 4 Schäferhunde mitnehme. Wenn´st es jetzt liest, wünsche ich dir und deiner Familie Frohe Weihnachtsfesttage und Alles Gute für 2023 Schöne Grüße Fritz

Hallo Friedrich wir haben auch einen OPEL MONAVO – hast du schon NEWS zu deiner Umtypisierung. Ich hab vieles herausgefunden, NOVA auf Ausbau und Kaufpreis (wenn Händler, dann netto) Malus für KW-Zahl und so weiter….bin gespannt wie es dir ergangen Mistbei Umtypisierung…habt ihr schon M1 Wohnmobil? Alles Liebe Julia

Hallo Markus,

Meines Wissens geht das nicht. Aber ich kann mich irren. Vielleicht ist es aber doch möglich weil man bei Wechselkennzeichen nur das teuerste kfz bezahlt. Das wer dann der lkw. Einfach bei der Anmeldestelle nachfrage.

Lg

Hallo, toll das wir deinen Blog mit so tollen Infos gefunden haben, wir wollen uns einen Mercedes Sprinter “mit 5 Türen” kaufen, eine Frage könnte das Probleme machen, oder geht das OK, wir würden eine Kochstelle fix einbauen….. da die meisten Kastenwagen jedoch nur 4 Türen haben, wollte ich das wissen bevor wir diesen kaufen. LG Antje

Hallo Antje,

Ich denke nicht das die Anzahl der Türen ein Problem oder wichtig ist. Wichtig ist, dass vorher dort zu erfragen, wo man das KFZ typisieren lassen will. Ich hoffe dich richtig verstanden zu haben 🙂

Lg David

Wie habt ihr das mit der Kochstelle gelöst? Ich habe hier in Salzburg auch die Info bekommen bzgl. dem MUSS einer fest verbauten Kochstelle.

Lg Stephan

Hallo,
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, da ich schon eine ziemliche Odyssee hinter mir habe.

Haben eine. T5 doka gekauft und wollten ihn, da ohne Trennwand, auf Pkw umtypisieren. Der nette Herr von der Landesprüfstelle meinte, dass das ohne einen Schrieb vom Hersteller (unbedenklichkeitsbescheinigung?) gar nicht möglich sei. Der Generalimporteur sagt allerdings, dass er diesbezüglich keine Bescheinigungen/Genehmigungen ausstellt.
Hat hier wer ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann sonstwie weiterhelfen.?

Vielen Dank.

Hallo Adrian, habe auch einen VW T5Doka, 6 Sitzer als N1, und mir geht’s genau so, wie ist das bei dir weitergegangen? Hast du’s geschafft den Bus umzutypisieren?

Möchte Euch von meiner Fahrzeugänderung in Brunn/Wild berichten: Ford Transit Doppelkabine 6-sitzig – Trennwand raus und als Wohnmobil ausgebaut, wollte aber keine Küchenzeile im Auto.
Gutachter akzeptierte mobilen Kocher nicht lt. Gesetz/Verordnung muss die Kochstelle fest verbaut sein!
Mir war wichtig die Abnahme des KFZ ohne Trennwand, um bei Unfall keine Probleme mit der Versicherung zu haben. Umtypisieren auf PKW nicht möglich Laderaum grösser als Personenraum.
Der strenge aber freundliche Gutachter schlägt vor: Bei Klein-LKW ab Bj 2013 kann Trennwand entfernt werden, sofern Verzurrösen im Laderaum die Ware sichert. BINGO! Nachdem mein Transit Bj 2018 und ich die Verzurrösen erhalten hab, fahr ich jetzt mit Klein-LKW als Wohnmobil und erspare mir zig-tausend Euro NOVA. Nachdem auf Wechselkennzeichen ist das Thema höhere Versicherungskosten zu vernachlässigen.

Hallo Andreas,
das ist ja wirklich ein genialer Tipp!

Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann während jeder Fahrt die Ladung bzw. den Umbau verzurren müsste, um im Falle eines Unfalles keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen? Und hast du für diese Lösung irgendein schriftliches Dokument bekommen, dass du im Falle irgendeiner Mühsamkeit (z.B. an Grenzen oder Kontrollen) vorlegen kannst? Und darf ich fragen, bei welcher Prüfstelle du das erfahren hast?

Danke schonmal im Vorhinein!

Hallo Andreas, das klingt super interessant, hast du Fenster hinten drinnen und dennoch N1? Danke für die Rückmeldung, wird würden auch Geren weiter mit N1 LKW fahren, weil Versicherung auf Wechselkennzeichen, da passt alles. Trennwand ist jetzt draussen und nun haben wir gehört mit FENSTER hinten haben wir keine Chance auf N1 zu bleiben? Hast du da Erfahrungen? Es gibt anscheinend nur EINZEL MEINUNGEN ;( von den Gutachtern 😀 Jeder sagt was anderes…danke dir alles gute dir mit deinem VAN LKW

Hallo,ich bin auch aus St.Pölten. Hatte einen VW Camper gebraucht und zwei WoMo neu. Mußte wegen Krankheit verkaufen. Plane einen 12M18 anzuschaffen. Vielleicht können wir in Kontakt treten.
LG. Fernando

Hallo Fernando,

Was für eine coole Idee. Würde mich freuen mehr von dir zu hören. Von so viel Erfahrung kann ich ja nur träumen :-).
Lg David

Schreib mir einfach eine Mail an blog@outbears.at schick mir deine Telefonnummer, dann melde ich mich gerne bei dir

Das nen ich mal Klein aber Fein. Für eine Person finde ich den persönlich ganz gut.
Habe bis jetzt zwei WoMo selber ausgebaut – einmal einen Setra S208 u. nun einen Mercedes O404 (beides sind Reisebusse).

Zur Nova nur kurz angemerkt. Nova wird nach dem Kaufpreis berechnet bzw. wenn das Fzg. umgebaut ist wird das Fahrzeug durch einen Finanzbeamten geschätzt u. der kann natürlich auch den Wert der Ausbauten beinhalten.

Dankeschön 🙂 und Danke für die Info. Ich will schon lange einen Beitrag erstellen indem das mit der Nova erklärt wird. Leider fehlt mir im Moment einfach die Zeit dafür.

Kann man diese Umbauten irgendwo bestaunen?

Hallo ich hätte da ebenfalls eine frage bez. der Trennwand. Und zwar hätten wir auch vor uns einen LKW zu kaufen und ihn als Womo umzubauen und anzumelden. Jedoch habe ich schon in ein paar Videos gehört das der Wohnteil mit der Fahrerkabine verbunden sein muss um den LKW als Wohnmobil ummelden zu können? Ich habe mich da bei einigen Bekannten durchgefragt und die meinten alle das das nie und nimmer genehmigt wird?

Hey,
wenn ich dich richtig verstehe, willst Du wissen, ob bei der Änderung im Typenschein von LKW auf WOMO die Trennwand drin bleiben muss? Wenn ja, kann ich Dich beruhigen. Ich hatte bei der Typisierung keine Trennwand in meinem LKW und jetzt ist er ein Wohnmobil 🙂

Nein eigentlich gerade umgekehrt ich müsste ja ein loch in eine Fahrerkabine schneiden?! Wir hätten nämlich vor uns so ein Expeditionsmobil zu bauen.

Also wir sind auf der suche nach einen Tatra oder MAN oder Mercedes aber zuerst wollten wir mal wissen ob das in Österreich überhaupt zulässig ist und was wir da für einen Aufwand betreiben müssen?

Ich weis, dass dir meine Antwort jetzt nicht gefallen wird, aber du solltest dich mit der Person unterhalten, die das Fahrzeug dann abnehmen soll. Leider sind in Österreich die Auflagen, welche das Thema KFZ betrifft in jedem Bundesland anders. Bei so einem großen Projekt würde ich zuerst mit dem TÜV in Wien sprechen. Die haben eine eigene KFZ-Stelle. Ich habe dort schon sehr gute Erfahrungen gemacht (nicht mit meinem Camper aber einem viel komplexeren Umbau).

Servus, habe einen LKW T5 5 Sitzer mit Trennwand gekauft! Würde gerne die Trennwand weggeben und ohne fahren dadurch habe ich mehr Platz und kann ihn funktioneller verwenden. Montageösen habe ich mit den Sitzen 4 hinten und wenn ich sie ausbaue 6. Habe nicht vor viel zu transportieren. Fahrräder und ein Luftbett hinein zu legen um flexibel zu bleiben! Keinen fix Ausbau.
Jetzt hab ich in Wien angerufen er sagte er braucht die Auszugswerte der Ösen um sicherzustellen dass die Ladung auch ohne Trennwand haltet.
Ist es sinnvoll wenn ich direkt hin fahre und persönlich spreche. Das mit der Nova habe ich auch bedenken da ich über 11000 gezahlt habe! Eine Nachzahlung würde mich in die Ruine führen. 😏 Wie soll ich laut euch weiter machen . Danke in Vorraus LG

Servus,

Wenn ich dich richtig verstanden habe willst du nur mit deinen Bikes wo hin fahren und wenn du angekommen bist ein Luftbett rein schmeißen? Deshalb muss die Trennwand raus weil den T5 ein DoKa ist? Wenn Du dein Auto einfach weiter als LKW fahren willst (bedeutet für Dich ja “nur” mehr ausgaben im Monat) würd ->ICH<- überhaupt nichts machen und die Trennwand einfach raus. FERTIG Was ich nicht ganz verstehe ist wofür Du die Auszugswerte brauchst wenn du nichts fest schrauben willst und warum die Ladung ohne Trennwand nicht halten soll. Kannst du das nochmal genauer beschreiben um was es da geht ?

Servus! Du hast mich richtig verstanden! Ich dachte das der t5 umtypisiert werden muss wenn ich ohne Trennwand fahre! Bei der Typisierstelle fragte mich wegen den Montageösen! Jetzt ist auch in 2 Monaten das Pickerl Fälle kann ich das ohne Trennwand machen?
Mein Bus hat 2,0 TDI Motor 4 Motion zahle Teilkasko 140 finde ich normal danke LG

Hey,
also legal ist es meines Wissens nach nicht, ohne Trennwand zu fahren. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich kann nur von mir sprechen und davon was ich im Internet so sehe. Sehr viele Leute fahren ohne Trennwand durch die Gegend und haben keine Probleme. Ich hatte selbst auch keine. Aber was im Falle eines Unfalles passiert kann ich nicht sagen.

Hallo
LKW bis 1500 kg Nutzlast ist mit PKW Versicherung und Bonus erhallt möglich.
Zb. ein von BRD gekauftes FZ mit Deutschen gültigen Prüfbericht ist ohne Nova und Umtypisierung nach erhallt des Typenscheines vom Immpoteur- max 180 Euro ,ca 1 Woche, zum
PKW tarif anzumelden.

Hallo! Ich baue gerade meinen Mercedes Sprinter zu einem Wohnmobil um. Habe gehört dass hier eine Umtypisierung fällig ist. Wie läuft das Ganze ab? Zuerst anmelden, dann umtypisieren, dann versichern? Und muss die Trennwand raus ?
Und mit welchem Zeitaufwand kann ich da in etwa rechnen denkst du?
Fragen über Fragen….

Liebe Grüße,
Nicki 🙂

Hallo Nicki,

1. umtypisieren, 2. anmelden und versichern. 🙂
Ob die Trennwand raus soll oder nicht bleibt völlig Dir überlassen. Die Trennwand ist nur “wichtig” wenn dein Womo ein LKW bleiben würde.
Wenn du den Zeitaufwand für umtypisieren und anmelden meinst, würde ich sagen, dass kann man an 1-2 Tagen schaffen.
Kommt immer drauf an wie der Type auf der Prüfstelle geschlafen hat. 🙂

Hi!
Ich und meine Freundin haben sich auch ein T5 gekauft und planen schon fleissig den umbau und haben sich jetzt auch gedanken gemacht ob wir auf PKW/WOMO umtypisieren.

Bei meiner recherche im internet bin ich unter anderem auch auf die sperrdatenbank des finanzamts gestossen:
https://gdb.vvo.at/kfz-finanzsperrauskunft/

Und laut dieser hat unser T5 keine finanzsperre und müsste ja dann ohne Nova nachzahlung umzumelden sein. Die einzigen zweifel die ich noch haette waeren wenn man erst beim typisieren gesperrt wird, was aber irgendwie ein komische system waere?

Hey Rene,

eine interessante Seite hast du da gefunden. Ich denke aber, dass genau das passiert, was du für ein komisches System hältst.
Mir wurde gesagt, das es sein kann das nach dem typisieren eine Anmeldesperre auf mein Fahrzeug gesetzt wird.

Wenn Du jedoch mehr zu dieser Seite herausfindest würde ich das sehr interessant finden.

LG David

Ja ich befuerchte leider das mein komisches system so zutrifft.
Anscheinend wird man nach dem typisieren auf PKW/WOMO danach in dieser datenbank gesperrt, bis man die NoVA beim FA entrichtet hat.

Ich werde mal beim FA anrufen und fragen wie der ablauf ist und mit was ich zu rechnen hätte.

Haette noch eine Frage wie rechts handhabung in mit diesem thema ist.
Ihr seit ja wahrscheinlich laenger als LKW gefahren, trotz umbau, seit ihr oefter kontrolliert worden? gab es jemals probleme?

Hi,
Ja wir sind fast ein Jahr als LKW unterwegs gewesen. Probleme gab es damit nie. Aber meines Wissens muss bei einem LKW der Laderaum und die Fahrerkabine durch eine Trennwand getrennt sein. Ich weis nicht wie sich Versicherungen im Fall eines Unfalls Verhalten.

Grüß Euch!

Danke jedenfalls für den hilfreichen Artikel.

Hat denn jemand Erfahrung mit älteren Fahrzeugen?
Habe laut ÖAMTC die Info, dass die NOVA immer vom Zeitpunkt der Erstzulassung berechnet wird. In meinem Fall wäre das in den 70ern gewesen. Damals gab es jedoch noch gar keine NOVA (kam erst 1992) wodurch ich nichts nachzuzahlen hätte, auf die Angaben gab es jedoch keine Gewähr – hat hier jemand Infos?

Hallo liebe Alle,
Habe einen VW T5 Doka, 6 Sitzplätze mit Trennwand hinter der Schiebetüre .. als ein N1.
Heute sagte mit der freundliche Herr bei der Lanesprüfstelle es gäbe ein neues Gesetz nach dem keine N1 mehr zu M1 ( LKW zu PKW) umtypisiert wird wenn der Generalimporteur nicht bestätigt, dass dieses Fahrzeug auch als PKW ausgeliefert wird. Nun VW schreibt so etwas grundsätzlich nicht. Habe im Netz leider keine Infos zu diesem Gesetz gefunden….. de man mir da genaueres dazu berichten…. wo finde ich Infos dazu…

Hallo !
es gibt eine Richtungsweisendes Urteil NOVA
LKW-PKW vom unabhängigem Finanzsenat

GZ.RV/3304-W/10

FINDOK 58423

Entscheidung
UFS Wien 20.3.2012, RV/3304-W/10

Speziell auf Seite 7
Zitat:
Für die Abgrenzung zwischen NoVA-pflichtigem Pkw und nicht NoVA-pflichtigem Lkw ist
demnach – bezogen auf den hier vorliegenden Sachverhalt – ausschließlich die zolltarifarische
Einordnung im ZeitpunK der erstmaligen Zulassung entscheidend. Keine Rolle spielt hingegen
die kraftfahrrechtliche Zulassung.

,nachdem ich auf der Bh und am finanzamt OÖ nachfragte ;also die Trennwand kannst rausnehmen solange du 4 original verzurrpunkt offen und sichtbar belässt ;nova ist nicht nach zu bezahlen solange du nicht ein gewerblicher nutzer bist und dein gewerblich zugelassenen laster zum wohnmobil ausbaust ,das reichte mir dann schon.Habe meinen Ducato auf Wechselkennzeichen mit Audi laufen der deutlich mehr ps hat und ich somit auch die Steuern für den PS Stärkeren bezahle ,das wohnmo fällt gar nicht ins gewicht .

Hallo aus OÖ. Danke, das erspart mir nun viel Kopfzerbrechen. Kaufe gerade einen T6 mit dem Ziel ihn in einen Camper umzubauen. Mich hat die Gesetztesänderung mit 1.Oktober 2020 (Co2 Bemessungsgrundlage usw) etwas gestresst und auch die Tatsache mit der Trennwand. Dh. so lange ich nicht alle Parameter für die WoMo Typisierung erfülle kann ich auch beruhigt ohne Trennwand und als LKW fahren? LG

Hallo Simon,

naja ohne Trennwand als LKW fahren, ist im Prinzip kein Problem.
Schau mal (NÖ) hier http://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Aenderung_der_Fahrzeugart.html

Das Problem mit der Trennwand hast du im Fall eines Unfalls. Da könnte die Versicherung Probleme machen. KANN !!!

Trennwand und/oder Zurrpunkte
fehlt die Trennwand, so sind beim Transport von Ladegütern diese entsprechend den gültigen Bestimmungen und Normen zu sichern

leider alles schwammig

Ich verfolge das Thema jetzt schon länger nicht. Was hat es mit den Gesetzesänderung mit 1.Oktober 2020 (Co2 Bemessungsgrundlage usw) zu tun?
Vielleicht könntest du das etwas erläutern oder Links posten. Würde dem Beitrag ganz guttun 🙂

Hallo.

Ich lese hier fleißig mit, da ich überlege einen sprinter umzubauen.

Das rechtliche hab ich gut bei der Diskussion raus lesen können. Aber nun meine Frage:

Was habt ihr für euren Ausbau ausgegeben. Also ohne Pkw/Lkw. Rein für den komplett Ausbau? Ich würde das ganze gerne einschätzen können.

LG Ines

Das wäre ja sehr günstig. Ich dachte wir sind da im 5 Stellingen Bereich.

Vom rohen Kastenwagen zum Camper. Mit WC, Wasser, Strom / solar, Bett. Wenn des machbar ist mit so wenig Budget 😍.

Ich dachte da kommt man schon auf 10.000,- locker.

Lg

Natürlich gibt es nach oben keine Grenze. Aber wenn man sich im Vorfeld gut überlegt was man wirklich braucht und was nicht schafft man das schon.
🙂

Rechne einfach alles zusammen und stell die Liste mal hier rein.

Hi,

Mit fest verbaut meine ich, dass die Kochstelle fest verbaut sein muss. Das bedeutet festgeschraubt oder mit deinem Lochband fixiert. Einfach fix mit der „Küche“ verbunden.

Hallo David,

könnte am diese Woche Freitag einen T4 Transporter 2.5 TDI mit 102PS 160.000km Lack in einem spitzen Zustand abholen.
Wichtig er ist als LKW typisiert!!!

Jedoch stoße ich immer wieder auf einige Begriffe, die mich nachdenklich machen.

+) Nova? muss ich die nachzahlen, wenn ich den T4 als PKW/WOMO anmelden möchte/soll.
+) Umweltpickerl oder auch Umweltzonen? wie werde ich eingestuft, oder muss ich einen DPF nachrüsten (kostet auch wieder einiges)?
Muss noch dazu sagen, dass mich dieses Thema mit Umweltzonen sehr beschäftigt, ich dürfte zuhause nicht mal mehr zufahren laut diesen Vorschriften. Ich möchte auch z.B. dieses Jahr den T4 umbauen und nächstes Jahr darf ich nicht mehr einreisen. Hoffe du verstehst was ich meine 🙂

Ganz liebe Grüße

Hallo,

ich kann dir leider nicht sagen, was Nova technisch auf dich zukommen wird oder kann. Frag mal ganz vorsichtig bei deinem Finanzamt nach. Am besten mit der Fahrgestellnummer.
Die Nova für den T4 kann aber nicht sonderlich hoch sein. Wie gesagt frag mal ganz vorsichtig nach.

Mit Umweltzonen hab ich mich noch nicht beschäftigt. Aber ja ich denke, dass kann auch zum Problem werden.

Habe morgen ein Gespräch mit der Zulassungsstelle für KFZ Umbauten schau ma mal was die sagen was besser ist und was die meinen!
Beim Finanzamt kann ich morgen mehr sagen muss dort mal nachfragen gibts dort eine spezielle Abteilung für die NOVA oder einfach mal probieren ? :/

Ja genau einfach probieren wo du da hin kommst. Gibt sicher einer bestimmte abteilung dafür aber die kenn ich nicht.
Es wär toll wenn du deine Erfahrungen später mit uns teilen könntest :-).

Hallo kurzes Update..
Habe mich dazu entschlossen den T4 als LKW anzumelden und den heuer mal provisorisch auszubauen, da ich heuer sowieso nur in Österreich unterwegs sein möchte.
Also zu den Abgasnormen kann ich sagen es gibt eine Liste vom ÖAMTC dort kann man anhand des Erstzulassungsdatum erkennen in welche Norm man eingeordnet wird.
Bin aktuell auf Wechselkennzeichen unterwegs und dadurch dass der Bus unter 3,5t hat kann man die Vignette und alles was man braucht quasi “mitnehmen”. Keine extra Maut oderso (eben weil unter 3,5t hzGw)
Der TÜV in Gerasdorf hat gemeint für WoMo Zulassung.
Bett und Sitzmöglichkeit
Kochfeld (ein Elektroherd NUR mit Außensteckdose) und die muss vom Elektriker abgenommen werden, andere Möglichkeit wäre ein Gasherd der nicht fix verbaut werden muss. Denn der kann beweglich sein für drinnen oder draußen des is egal. Und es ist keine extra Gasabnahme erforderlich. Ich sag mal so ich hoffe das stimmt so, schriftlich habe ich das leider nicht.
Fester Tisch und wirklich fest verbauter Stauraum.
lg

Hallo!

Ich hätte bitte eine Frage zur Umtypisierung. Wir haben uns einen Opel Movano BK 2017 gekauft und im letzten halben Jahr die Trennwand entfernt und auf ein Wohnmobil umgebaut. Wir kennen alle Vorraussetzungen wie fixe Schlafstelle, fixe Kochstelle, Stauraum usw. Was bei uns anders ist, wir haben den Movano im Oktober 2019 als LKW gekauft und auch gleich auf Wechselkennzeichen angemeldet. Da wir auch noch ein PS starkes Auto haben ist die Sache mit den Versicherungskosten eh hinfällig weil wir für das stärkere Auto zahlen.
Nun haben wir nächste Woche in STP den Termin fürs umtypisieren auf Wohnmobil. Meine Frage, wie ist das dann mit der NOVA Nachzahlung? Wir sind ja schon angemeldet. Unser Versicherungsvertreter meinte dass wir nach dem Umtypisieren zur Zulassungsstelle fahren sollen um den Typenschein ändern zu lassen. Kann es sein dass für uns die NOVA Nachzahlung somit entfällt? Im Prinzip kann es ja für uns ja keine Anmeldesperre geben weil ja schon angemeldet ist….
Danke, lg Anja

Hallo Anja!
Habe ein ziemlich gleiches Projekt vor, nur ich hab das Fahrzeug noch nicht gekauft und würde es aus Deutschland importieren. Mich würde echt sehr interessieren wie der Ablauf bei dir ist und wie es dir dann ergangen ist! Bitte halte uns auf dem Laufenden!

Danke liebe Grüße Steve

Hallo Steve, ich melde mich sobald ich berichten kann wie es gelaufen ist. Wir sind schon ein bisschen nervös ob alles passt. Grundsätzlich ist die Zahlung der NOVA kein Problem aber wir wissen immer noch nicht ob’s vom Kaufpreis oder vom Aktuellen Wert gerechnet wird. Wir haben fast 10.000 Euro in den Umbau gesteckt und das würde die NOVA deutlich erhöhen und das ärgert und ein wenig. Lg Anja

Hallo Anja,

steh grad vor einer ähnlichen Situation, das heißt bei eich wurde der Preis hergenommen für den ihr das Auto als Nutzfahrzeug gelkauft habt?

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Lg Gregor

Hallo Steve!

Es war nervenaufreibend in den letzten Tagen aber wir sind mit einem blauen Auge davon gekommen. Nova ist bezahlt, 1.936 Euro. Die Berechnungsmethode Gottseidank auf Basis 2020 sonst wäre es noch mehr gewesen. Aber was uns echt geschockt hat war die Aussage dass die Nova vom jetzigen Wert berechnet werden müsste. Konnten wir durch etwas Verhandlungsgeschick auf den Kaufpreis inkl. Steuer hinbringen. (Wenn wir den Bus bei einem Gutachter bewerten hätten müssen dann wären wir jenseits von Gut und Böse gelandet)

Wir sind glücklich endlich durch zu sein, aber im Endeffekt hat uns alles in Allem ca. 26.000 Euro gekostet. Muss man halt abschätzen ob es das wert ist. Auf jeden Fall würden wir vor dem Umtypisieren + Nova zahlen beim Nächsten mal nur eine minimale Ausstattung provisorisch reinbauen. Da kann der Gutachter gerne schätzen kommen. Viel Glück und Nerven für dich

Gleich vorweg Gratulation !!

2000€ Nova ist natürlich nicht schlecht und der Tipp zuerst alles am Papier zu erledigen bevor man den richtigen Ausbau angeht ist sicher einiges wert.

Danke für die Infos

Ja, finde ich auch. Aber wenn ich meinen Bus als Beispiel verwende.

Angemeldet als LKW 145€ im Monat
mein Alltagsauto (Wechselkennzeichen) 88€ im Monat

dann rechnet sich die Nova in etwa 35 Monaten. Habe ich einen Bus um gesamt 24.000€ umgebaut, will ich den länger als 35 Monate haben.

Eine Frechheit ist, wie die Nova berechnet wurde.

Wir überlegen gerade uns einen selbst ausgebauten Bus gebraucht zu kaufen. Es ist ein Fiat Ducato der als LKW für 7 Personen angemeldet ist und noch die originale 4er Sitzbank drinen hat. Die Trennwand wurde entfernt aber wenn man das eine Querbett aufklappt dann dient es als Trennwand. Die ist hald nicht geprüft aber vermutlich stabiler als das Original. Es gibt keine fixe Kochstelle und Stromanschluß und die Betten sind alle Klappbar sodass man auch große Ladefläche haben kann. Ich würde ihn am liebsten nicht als Wohnmobil umtypisieren um die Nova zu sparen. Die Frage ist nur wie groß ihr das Risiko einschätzt das da ein Polizist oder Prüfer mal was einzuwenden hat weil es für sie kein LKW mehr ist und was ist im Falle eines Unfalls? Steigt da die Versicherung aus wenn keine geprüfte Trennwand vorhanden ist? Es sind zwar noch originale Verzurrmöglichkeiten im Boden des Fahrzeuges vorhanden aber die werden praktisch ja nie verwendet.

Hallo Peter,

klingt ja nach eine Plan. Allerdings wissen wir leider, dass stabiler als Original nix zählt, wenn es nicht geprüft ist. Ob du da ein Risiko eingehst, weiß ich nicht. Natürlich kann da überhaupt nichts passieren, aber wie du richtig sagst, es kann sein, dass sich ein Polizist oder schlimmer noch die Versicherung Probleme macht. Aber ich weiß auch, dass es 1000sende Leute gibt, die mit ihren Bussen ohne Trennwand rumfahren und nie Probleme haben werden.

Hallo,
wir haben vor, einen gebrauchten Sprinter (Erstzulassung 2012), der derzeit als LKW bis 3,5t (privat; NICHT gewerblich) für 3 Personen zugelassen ist, zu einem kleinen Wohnmobil (für 4 Personen) umzubauen. Fahrer- und Beifahrer-Sitz sollen drehbar werden. Daher wird wohl die Trennwand raus müssen, und eine Zweier-Sitzbank im Wohnbereich rein. Hat jemand Informationen, wie die Unterkonstruktion für den Zweier-Sitz am Fahrzeug montiert werden muss, so dass das den Vorschriften entspricht? Vielen Dank für zweckdienliche Hinweise. LG, Martin

Hallo Leute, bin daran meinen Alkoven zu verkaufen und auf einen Transit L4H3 umzusteigen. Wohnmobile habe ich schon 2x importiert aus D.
Das Fahrzeug importiere wieder ich aus Deutschland oder den Niederlanden. Dort sind die Fahrzeuge doch erheblich günstiger.
Der Kasten ist aber neu für mich. Entweder wird es ein Dreisitzer und ich rüste hinten 2er Gurtblock nach, dann muss ich die Sitze eintragen lassen. Trennwand raus, was ist es dann, ein PKW und Nova wird fällig?

Zweite Variante wäre eine Doppelkabine als 6 Sitzer. Da sind die Plätze hinten schon eingetragen.
Wenn ich da nur die Trennwand rausmache und den Campingumbau einbaue was ist dann mit Nova?

Mein Versicherer meldet die 170PS Transe auch als LKW zu meinem stärkeren Kombi auf Wechselkennzeichen dazu.
Laut Novarechner würde für den “normalen” Kasten ca 2500€ und für die Doka etwa 3200€ an Nova anfallen.
Wenn ich danach ausbaue ist es ja auch kein Problem, oder sehe ich da was falsch?
Die Nova wurde ja schon bezahlt.

Welche Nachteile hat eine LKW Eintragung <3,5t?

Grüße, Bert

Ich denke, bei einem Import läuft es doch etwas anders ab. In den meisten Fällen, die hier geschildert werden, sind die LKW’s usw. schon Fahrzeuge aus AUT. In deinem Fall musst du ja beim Import immer NOVA zahlen, egal was du machst, oder?

Der größte Nachteil sind die Kosten der Versicherung oder besser gesagt die Motorsteuer bei LKW’s. Natürlich kannst du bei einem Unfall ein Problem bekommen, wenn du ohne Trennwand fährst. Muss aber nicht sein.

Danke David, die Sache wird etwas konkreter.
Fahrzeug wird ein Neuwagen aus Deutschland oder den Niederlanden da die dort erheblich günstiger sind.
Die technische Seite habe ich mit der Landesregierung geklärt. Das mit dem entfernen der Trennwand und den zusätzlichen Sitzen bei originalen 3 Sitzerkasten ist kein Problem.

Finanzamt fehlt mir noch die entgülige Entscheidung. Laut Arbö ist aber eine Wohnmobileintragung möglich und trotzdem nur der Novasatz des vergleichbaren Bus als Berechnung herangezogen. Grund hierfür ist weil sich Karosserie an sicht nicht verändert und der Verbrauch somit gleich bleibt. Wären in meinem Fall um die 14% also um die 3000€. Wenn ich damit die Umschreibung auf Wohnmobil habe kann ich damit Leben.

Meine Versicherung würde den auch als LKW mit Bonus/ Mals anmelden da die Nutzlast unter 1000kg ist.
Aber ich will kein Novaflüchtling sein und meine Sache sauber bezahlen.

Ich überlege auch gerade einen Koffer LKW auf Womo umzubauen. Wenn ich angenommen die LKW Zulassung beibehalte, können dann überhaupt hinten Personen mitfahren? Ich dachte an ein Schiebefenster in der Trennwand und hinten 3-4 weitere Sitzplätze einbauen, aber ich bin nicht sicher ob das überhaupt möglich ist (Laderaum wäre ja kein Raum zur Beförderung von Personen)

Ein Fahrzeug wird dann zum LKW, wenn eine Trennwand eingebaut ist. Dh. wenn nur eine Sitzreihe vorhanden ist.
Reißt man die Trennwand raus, dann ist es vorbei mit der LKW Zulassung. Eine zweite Sitzreihe + Trennwand = Kombi = NOVA Nachzahlung.

Hallo ihr lieben! Toll dass es diesen Blog gibt!
Ich bin ein bisschen verwirrt was die Typisierung anbelangt.
Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Ducato, Boxer oder Jumper Kastenwagen (L2H2) welchen ich zum Camper umbauen möchte (inkl. Dusche und Küche). Meine Frage wäre ob die grundsätzlich als LKW gelten und die Nova somit beim umtypisieren zum PKW zwangsläufig auf mich zukommt? Wenn ich richtig recherchiert habe, wären das noch mal ein paar tausender die ich dann zahlen muss?
Liebe Grüße Jacqueline

Hallo David,

bin auf der Suche nach einem passenden Campingbus und auf Euren informativen Blog gekommen.

Bei einem privat, aber gut ausgebauten und als LKW typisierten Mercedes Sprinter Bj. 2004 (160PS) ohne Rückwand ist in der 3. Sitzreihe eine 2er Sitzbank vom Espace verbaut, weil wegen der Einbauen die 3er Originalbank nicht mehr reinpasst. Wie schätzt du hier die Chancen ein, dass das als WOMO typisiert wird. Mit welchen Kosten ist hier, zusätzlich zur anfallenden Nova, zu rechnen?

Alternativ dazu ein Transit Vario als PKW typisiert mit einem Klappbett, eher nüchtern ausgebaut. Müsste der als WOMO umtypisiert werden?

Danke für Deine Stellungnahmen
Josef

Hey Josef,

in Österreich ist die Regelung von Bundesland zu Bundesland und vor allem jeder Prüfer verschieden.

Wenn ich das richtig verstanden habe ist der lkw mit drei Sitzreihen ausgestattet?

Es sollen verleimte Holzplatten verwendet werden
Website: designvan . de / holzplatten
Ich hab DOKA-Platten 27 mm verwendet. Sind schwer entzündbar, hab´s anfackeln wollen und ungiftig. Meine junge Schäferhündin (1 Jahr) stahl mir immer ein Stück davon um es zu zernagen. Leider hab ich die Website erst jetzt gefunden. Ich wünsche euch weiterhin gute Fahrt mit dem Wohnmobil und schöne Feiertage sowie Alles Gute für 2023

Ich habe heute in den Landesprüfstellen Wien, NÖ und OÖ angefragt. Ergebnis = nix ist fix.
1. In Wien will der Prüfer ein Gutachten durch einen Ziviltechniker haben.
2. In NÖ kann man das Fahrzeug einfach zur Landesprüfstelle fahren und die Behörde (Prüfer) entscheidet.
3. in OÖ nach dem Motto: schau ma amoi, es gibt eine Checkliste – entweder es entscheidet der Prüfer oder er verlangt ein Gutachten.

Persönlicher eindruck:
In Wien ist man genervt und versucht abzuwimmeln.
In NÖ war ehrliches Bemühen und Hilfsbereitschaft
In OÖ ist man unverbindlich (Teflon)

Ich würde sagen, am besten die Prüfstellen durchtelefonieren und dort hinfahren wo man das beste Gefühl hat.
Alternativ: Man lässt die Trennwand im Fhzg und fährt den LKW weiter, weil dann der Ausbau als Ladegut gilt. Allerdings wird es eng wenn man Gas verbaut (Gefahrengut) und die Polizei der Meinung ist, man müsste das dem Finanzamt melden (NOVA Hinterziehung).

Hallo David, wir überlegen auch gerade über die Anschaffung eines Busses und dann Umbau zum Wohnmobil nach und wären über Tipps und Erfahrungen sehr dankbar.
Bitte um Kontaktaufnahme.
LG Sandra

hallo!
danke für deinen ausführlichen Bericht von der Typisierung! So richtig schlau bin ich immer noch nicht geworden.
Laut Prüfstelle in Linz ist es ein LKW wenn entweder die Trennwand vorhanden ist ODER Verzurösen zum sichern der Ladung vorhanden sind. Wenn außerdem der Ausbau hinten im Bus nicht fix verbaut ist, und leicht herausgenommen werden kann (und keine fixe Kochstelle / fixe Schlafmöglichkeit) bietet sich auch die Typisierung als LKW an.
Für das Herausnehmen der Trennwand möchte der Prüfer außerdem eine Herstellerbestätigung haben, dass dadurch die Stabilität des Fahrzeugs aufrecht bleibt.

Ich frage mich aber vor allem wie du es geschafft hast keine nova zahlen zu müssen…weil darum gehts ja im Enddeffekt 😀
lg stefan

Hey Stefan,

So richtig schlau wird da niemand. Kann dir auch nicht sagen, warum in meinem Fall keine Nova zu zahlen war. Allerdings werde ich da am Finanzamt auch nicht nachhaken xD. Klar, wenn du auf LKW bleiben willst, ist das kein Thema, Wand raus, Ösen rein und fertig. Für mich war es aber ein Kostenfaktor. Ich wollte einfach nicht so viel Versicherung zahlen.

LG David

Hallo Stefan!
Ist im Prinzip ganz einfach. Wenn dein Fahrzeug aktuell als Klein LKW (N1) typisiert ist und du deinen Wohnmobilausbau so konzipierst, dass alle Teile leicht de/montierbar sind und als Befestigung die Verzurrpunkte verwendet werden, gelten die Wohnmodule als Ladung. Diese müssen nach den geltenden CE Bestimmungen gesichert werden. Die Trennwand kann entfernt werden wenn die Verzurrösen erhalten bleiben. Das gilt für alle Fahrzeuge ab Zulassung 2013.
Wenn diese Kriterien nach Umbau erfüllt, keine Umtypiesierung nd NOVA Nachzahlung nötig.
Siehe auch https://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpruefung-Genehmigung/Fahrzeugaenderungen.html

Hallo Leute, echt eine coole aktuelle Plattform hier!

Ich laufe auch gerade von Pontius zu Pilatus für haltbare Aussagen –> leider Fehlanzeige

Habe mir letztes Jahr meinen Ducato L3H2 (LKW; keine Trennwand) sehr schön selber umgebaut. Wir sind damit auch ohne Probleme/Bedenken in Ö rumgefahren. Da der Ausbau doch schön geworden ist, habe ich Bedenken, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung aussteigt. 100% legal ist es ja nicht und darauf wird sich eine Versicherung stürzen.

Typisierungsstelle Linz verlangt eigentlich relativ wenig und verhält sich so wie Bernsie schreibt – schauen ma mal dann sehen ma schon
Finanzamt hat mir klar gesagt, dass die ein Gutachten zur Novaberechnung wollen. Wert zum Zeitpunkt der Umtypisierung. Gutachten kostet auch wieder 300€.

Ziemliche Bananenrepublik. Weiß jetzt leider nicht wirklich was ich tun soll. Riskieren, wie viele andere einfach rumfahren (auch ins Ausland) oder doch den harten (teuren) Beamtenweg gehen?! Ich befürchte halt, dass durch den aktuellen Camperboom jetzt doch noch genauer kontrolliert wird.

Danke
LG
SW

Hallo zusammen, ich habe sehr viele Beiträge hier in den super Forum gelesen, weil ich mir meinen Traum vom Camper erfüllen möchte. Ich habe nun verstanden, dass eine Umtypisierung mit der Nachzahlung der Nova verbunden ist. Deshalb fällt mein Plan, einen Kastenwagen umzubauen, ein bisschen ins Wasser, es sein denn, man lässt den Kastenwagen als solches bestehen. Aber worunter laufen Kastenwägen eigentlich? Sind ja kleiner 3,5 t, also kein LKW. Bei willhaben, z.B. steht oft auch Kleinbus dabei, das verwirrt mich dann etwas…:-)
Was meint ihr, wie kann ich das Problem lösen: Ich möchte am liebsten einen Kastenwagen zum Camper umbauen; ich habe gesehen, es gibt auch Kastenwägen, die zwei Sitzreihen haben und dann erst die Trennwand, das wäre natürlich eine feine Sache, denn dann könnte ich den Hund auch vor der Trennwand sitzen lassen. Oder aber, ich baue den Kastenwagen als Camper um und lasse ihn dann als WoMo typisieren, aber dann ist die Nova fällig, richtig? IRgendwie blicke ich da noch nicht ganz durch und ich habe heute mal der TÜV Stelle geschrieben, dass ich hierzu Auskunft benötige. 🙂 MAl schauen, ob sie reagieren. Alternativ wäre noch die Variante einen Bus zu nehmen, nur sind die eben viel teurer in der Anschaffung…
Any idea? Freue mich über Feeback. Danke euch. Lg, Elisabeth

Hallo, ich habe mir jetzt die Kommentare durchgelesen wurde aber leider nicht ganz schlau daraus.
Ich habe eine VW Caddy Maxi, dieser ist als LKW zugelassen. Ich habe die Trennwand entfernt, ein Bett eingebaut, einen Auszug mit Kochplatte, jedoch keinen Anschluss für Landstrom.
Er ist als Wechselkennzeichen zu meinem Alltagsauto angemeldet (stärkere Motorisierung) muss ich den Caddy dann als WoMo zulassen? Soll ich die Trennwand einfach draußen lassen und als LKW weiter fahren? Die Einrichtung hinten im Fahrzeug ist fest verbaut.
Wäre das einzige Problem was kommen könnte, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung aussteigt?

Danke euch und LG aus NÖ! 🙂

Hallo Maria,

genau richtig. Es könnte sogar sein, dass bei der Pickerl Überprüfung zu Problemen kommt aber ist eher unüblich. Problematisch ist es nur im Fall eines Unfalls und wenn auch andere Personen usw. verwickelt sind. Mir war das zu heiß. Der Ausbau ist eigentlich nie ein Problem, da er als Ladung gilt.

LG David

Nova = Temparartur um 8 Uhr mal Anzahl der Löffel Zucker im Kaffee, das ganze wird vom Geburtsdatum des Prüfers subtrahiert. Das Ergebnis hoch 4 gerechnet minus dem Hochzeitsdatum des Finanzbeamten. Wenn der Beamte Single ist, gilt die Fahrgestellnummer ohne Buchstaben!!! Als Quotient zur Sinuskurvenberechnung im Winter. Im Sommer müsst ihr noch die Temperatur eines überkochenden Tatras auf der Glocknerstrasse um 4.32 Uhr morgens am Tag der Sonnwende abziehen. Also ehrlich, Leute, ist das jetzt so schwer? 🤣😂🤪

sodana , Ich muss mich auch mal zu Wort melden
hab Aktuell einen Duc L3H2 umtypisiert bei der Aussenstelle Gmunden
Bett zum umbau auf Sitzerei , 2 Kastl als Stauraum,keine Fenster/Dachluke , Trennwand raus, Kocher nicht fix verbaut !
Problemlos umtypisiert für knapp 50.-€ Gebühr

Dann kommt die NOVA !
lt. sämtlicher Gutachter ( hab 4 in 3 Bundesländer kontaktiert ) am konzipliertesten und teuersten in OOE und da noch im Bezirk Vöcklabruck ! (das nenne ich Finanz- Willkür )
benötigt wird ein Schätzgutachten vom Zeitwert samt Einbau ( bin extra zum ÖAMTC Mitglied geworden um solches für 150.- + 50.- Mitgliedsgebühr zu erhalten )

!!!!! also -Fahrzeug abgefuckt und möglichst gering ausgebaut lassen !!!!!!
natürlich kommt auch das neue WLPT nox,co2 Verfahren zum tragen
gibts aber nicht für BJ.2017
darum Berechnung –doppelte kw minus irgendwas durch 5 oder so

so warte ich immer noch auf meine Benachrichtigung vom Finanzamt was ich löhnen muss (vermutlich sind dann 16% vom nettowert)

Info folgt

Also wenn ich euch richtig verstanden habe, kann ich meinen Citroen Jumper, angemeldet als LKW mit Trennwand als LKW belassen.
Im Laderaum befindet sich ein fest eingebautes Chemie WC, ein Bett, Küche ohne Kochstelle aber mit Abwasch und Kühlschrank.
Was ich aber noch nicht gelesen habe, was ist mit der Markise, der Solaranlage und der SAT Schüssel ? Bin ich jetzt noch immer ein LKW?
Oder muss ich jetzt Um typisieren
Könnt ihr mir weiterhelfen?

Hallo Gaby,

es haben sich in diesem Beitrag ja schon einige Kommentare zusammengefunden. Allerdings nichts über außen angebrachte Teile wie Markise. Meines Wissens muss eine Markise typisiert werden, zumindest wenn sie irgendwo die breite oder Länge des Fahrzeuges verändert, bin mir aber nicht sicher. Alles, was du auf dem Dach montierst, glaube ich muss nicht eingetragen werden, obwohl es ja auch die Höhe verändert. Ich würde auf der Landesregierung anrufen und mit dem Gutachter sprechen, den sie zum Telefondienst verdonnert haben, dieser kann dir sicher alles beantworten.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7
3109 St. Pölten
Email: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030

Falls du noch keine Antwort bekommen hast eine Markise muss man typisieren, hab ich bei meinem Jumper (LKW typisiert) bei der Landesregierung St. Pölten gemacht – hat ca. 40 Euro gekostet, mein Womo-ausbau hat den Prüfer nicht interessiert, habe aber im Kastenwagen die Trennwand drinnen gelassen. Die Markise habe ich nur typisiert da mir der ÖAMTC beim 5ten Pickerl erstmals gesagt hat ich muß die Markise typisieren sonst bekomm ich beim nächsten Mal kein Pickerl.

Hi zusammen, ein Einwurf bzgl. Trennwand Entfernung. Ladegut ist auch im PKW, Kombi, Xyz… entsprechend zu sichern (hier der Verweis zum Zitat “Trennwand ODER Zurrösen”, üblicherweise sind Zurrösen im Transporter/Kastenwagen sowieso vorhanden). Ob ich nun privat vollgepackt beim heimfahren vom Möbelhaus/Baumarkt mit Transporter mit/ohne Trennwand oder mit Pkw/Kombi einen Unfall verursache, wo ist der Unterschied? Klar, die Trennwand schützt Insassen zusätzlich, es sollte aber gar nicht soweit kommen, dass dies maßgeblich wird und zB verrutschende Ladung Personenschäden verursacht. Denn da müsste zuvor schon das Gesetz zur Ladungssicherung greifen. Soweit meine Ansicht.

Hey,

Das stimmt schon was du sagst aber es geht hier um die Zulassung

Hab ich im Internet raus gesucht. Kommt zwar aus DE aber denen machen wir sowieso alles nach.

Welche Bedingungen müssen für eine Lkw-Zulassung mindestens erfüllt sein?

Der Laderaum muss größer sein, als die Personenkabine. Auch muss der Laderaum ein möglichst hohes Ladevolumen bzw. eine hohe Laderaumlänge aufweisen.
Laderaum und Fahrgastraum müssen voneinander getrennt sein. Um dies zu gewährleisten, sind normale Pkw meist entsprechend umzurüsten.

Also verlierst du in der Theorie die Zulassung deines Fahrzeuges. Sollte es jetzt nur zu einem kleinen Unfall kommen könnte deine Versicherung abspringen.

Hallo, hab mir einen Sprinter 4×4 gekauft, Einkabiner mit Pritsche. Ich will mir jetzt einen Koffer raufbauen (fix, statt Pritsche) und typisieren als LKW mit Kofferaufbau. Wenn ich dann den j Koffer auf Womo ausbaue und keine Verbindung zum Fahrerhaus mache und weiterhin als LKW angemeldet lasse (< 3.500kg) – geht das durch? Ich will mir die Nova ersparen da beim Kaufpreis vom Sprinter plus Koffer doch einiges anfällt.
Ich habe noch einen Citroen Jumper Kastenwagen mit Trennwand, Laderaum ausgebaut als Womo, angemeldet als KleinLKW und bekomme seit Jahren das Pickerl beim ÖAMTC und war damit auch auf der Landesregierung/Prüfstelle in St. Pölten um die Markiese zu typisieren (den Prüfer hat der Ausbau im Laderaum überhaupt nicht interessiert).

Hey,

ich denke ja! Klappt ja so auch beim normalen Transporter. Solange es eine Trennung von Laderaum und Fahrerkabine gibt is alles ok.
Das einzige Problem ist, dass bei einem Unfall die Versicherung aussteigen kann, sollte die Zulassung in irgendeiner Form erlöschen.

Hallo Gerhard, deklariere den Aufbau als Ladegut und und lass die Ladepritsche montiert. Verschraubte Befestigung auf der Pritsche. Nachfrage bei Typisierungsstelle, die informieren dich gerne über Montage und Auslandsfahrten aber auch die Auto-Touringclubs. Einstieg hinten, ggf seitlich, da du die Ladeboardwand runter klappen kannst und ggf die Ladebordwände aus Zusatzbehälter oder ausziehbarem Wohnbereich nutzen kannst, wenn du die Bordwände abstützt. NoVA brauchst mit LKW-Typisierung nicht bezahlen, da es ja Ladegut ist. Ich hatte schon vor 30 Jahren einen Ladegut-Akoven”behälter” mit einem Toyota HiLux verbunden. Achtung auf Gewicht des Campingaufbau mit Einrichtung und benötigte Zuladung. Das machte ich damals nicht, der Aufbau hatte knappe 800 Kilo, dafür konnte ich mal einem Deutschen mit großem Mercedes und Wohnwagen beim Wegfahren helfen, da er ganz knapp beim Wolfgangsee stand und nicht mehr wegfahren konnte. Wir stellten uns dann auf seinen Platz. Mit Allrad-Pickup und hinten jede Menge Gewicht kein Hindernis 🙂 Liest du mein Mail noch heuer, wünsch ich dir Frohe Festtage, Alles Gute für 2023 und Gute Fahrt mit deinem Urlaubs-Fahrzeug. Fritz Harrer

Wau – mir raucht der Kopf – alle Kommentare gelesen – sehr interessant – ABER😇 – so, jetzt hätte ich noch eine Frage 😉 – ich gebe die Trennwand bei meinem T6 heraus und baue ein Trenngitter ein – ich brauche Luft – hab hinten kein Fenster zum öffnen – zum Schlafen brauche ich Frischluft – dann bleibe ich LKW und bei Bedarf darf ich auch auf WOMO ummelden⁉️ Ganz liebe Grüsse – Thomas 🍀

Hey Thomas, selbst ich hab es noch nicht geschafft alle Kommentare zu lesen :D. Mit einem Gitter ändert sich für dich ja nichts und du hast weiterhin alle Optionen offen.

LG David

Hey Wolfgang,

beim TÜV schreiben sie dir ein Gutachten für den Umbau. Denn eigentlich erlischt die Genehmigung ja, sobald du was änderst. Damit fährst du dann zur Landesregierung und die Tragen es ein. Sollte das Pickerl abgelaufen sein oder eine Fahrzeugtypenänderung passieren, machen sie auch gleich das Pickerl mit. Hab aber keine Ahnung, ob man auch nur eintragen kann um das Pickerl wo anders zu machen.

Hallo! Das war ja jetzt sehr interessant und auch ein wenig herausfordernd hier alle Kommentare zu lesen.
Ich lass euch mal meine Erfahrungen da, hab bis jetzt einen T4 Doppelkabiner von N1 auf M1 umtypisieren lassen, einen deutschen Sprinter von der Feuerwehr ersteigert und einen privaten einzelgenehmigten deutschen T4 gekauft. Alle fahren mittlerweile in Österreich, aber einfach ist es seit der Monarchie in diesem Lande nicht…
Zu den Voraussetzungen als WoMo kann ich nur sagen, dass mittlerweile drei Freunde umtypisiert haben und einen Campingaz Kartuschenkocher mit 4 Schrauben am Küchenkasten fixiert haben und es genügt hat.

Zur NOVA kann ich aber erste Hand Infos loswerden. Die kann sich das Finanzamt natürlich nur im gesetzlichen Rahmen hinbiegen, somit gibt es ein paar wenige Möglichkeiten, aber auch fixe Regeln, die nicht zu ändern sind.

Die Berechnung des Prozentsatzes MUSS vom Zeitpunkt der Erstzulassung erfolgen, gab es damals keine NOVA, ist auch keine zu bezahlen. Dazu am besten im RIS (ris.bka.gv.at) die NOVA Verordnung zum Erstzulassungsdatum raussuchen, dann weiß man schon mal den Prozentsatz und wie er sich errechnet (hat sich schon x-mal geändert).
Wo bekommen wir nun den Wert des Fahrzeugs her? Da gibt es 3 grundsätzliche Möglichkeiten.
1. Kauf bei Händler -> Kaufpreis
2. Kauf bei privat -> Kaufpreis laut Vertrag ODER Finanzamt benötigt Gutachten.
—-> da gibt’s dann noch 2 Variationen: – Schätzwertgutachten anhand des Marktwertes durch autorisierte Stelle (zB die bekannten Autofahrer Clubs) ODER es muss, weil dies nicht möglich ist ein
– Schätzgutachten eines Sachverständigen vorgelegt werden (mit Abstand die teuerste Variante und die „Chance“ auf eine ziemlich hohe Bemessungsgrundlage bei entsprechend guter Ausstattung/gutem Zustand)

Was ist also bei mir passiert?!

T4 von N1 auf M1: In Wien umtypisiert, benötigt wurde ein Gutachten eines KFZ Meisterbetriebes, dass die Trennwand fachmännisch entfernt wurde. Keine NOVA Nachzahlung, da diese bereits in der Vergangenheit mal bezahlt wurde, als von gewerblich auf privat umgemeldet (auch DAS kann passieren!)

Sprinter: Musste wegen der vorherigen Nutzung als Feuerwehr komplett einzeltypisiert werden und alles auch technisch entsprechen. Die NOVA wurde dann auf Basis der Schätzung des Autofahrer Clubs vorgenommen und war sehr milde (Kaufpreis über €10.000, Schätzwert aber nur ca. 6000 ;)) aber auch nur, weil die Auktion als „Kauf von Privat“ eingestuft wurde!

T4 aus D (Bereits in D auf WoMo umtypisiert): der anstrengendste Fall der Typisierung… Normalerweise bei Baujahr 2001 gibt’s schon die EU Typengenehmigung. Da kann man importieren und es ist nur ein wenig Papierkrieg, aber man bekommt mit ca €130 ein COC Papier und kann anmelden.
Meiner war aber schon in D verändert, dadurch komplette Einzelgenehmigung notwendig und für alle verbauten Teile ein Gutachten bzw die Abnahme durch den Prüfer notwendig. Das Ganze während Corona und eingeschränkter Erreichbarkeit der ganzen Produzenten und Prüfstellen dauerte fast ein ganzes Jahr!
NOVA dann auch nicht vom Kaufpreis sondern Schätzwert gemäß Autofahrer Club.

Bei T4 rund um BJ 2000 sinds übrigens 16% NOVA (Maximal Satz damals). Sprinter genau so…

In Summe, nehmt euch Zeit, bleibt freundlich und sollte beim Typisieren kein Ausweg mehr sichtbar sein… Sucht euch Wege in andere Bundesländer, es kann sich absolut bezahlt machen. Und ich kann die Steiermark wärmstens empfehlen!

Zum einen, muss man nicht dort Typisieren lassen , wo man seinen Hauptwohnsitz hat ? Wenn nicht wo hast du typisieren lassen.. dann gehe ich auch dort hin.
Zum anderen ich habe einen Doppelkabiner und möchte die Trennwand rausnehmen. Beim TÜV haben sie mir gesagt ich brauch vom Hersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ich so nicht bekomme. Du hast es offensichtlich durch eine Werkstattbescheinigung geschafft. bin gespannt

Das ist ein sehe wertvoller Beitrag für mich. Warst du beim TÜV 1230 Wien oder bei welchen TÜV warst du ? Im Augenblick ist das mit der Trennwand sehr unklar für mich. Reicht die Bestätigung einer KFZ Werkstatt ? Oder muss es ein Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers sein ? Jede Stelle sagt was anderes. Schade dass ich nicht in persönlich mit dir reden kann. Erfahr ich vielleicht noch andere wertvolle Tips.

Habe einen Dokka Opel vivaro gekauft. Nach den Beiträgen ist es möglich die Trennwand und die Dreierbank in der zweiten Reihe rauszunehmen und mit 4 Zurrösen herum zufahren. Muss ich das genehmigen lassen ? Da ich aber noch die Doppelsitzbank rausnehmen möchte und einen Einzelsitz einbauen möchte, ist mein Frage, muss der Einzelsitz auch genehmigt werden ? LG Rainer

Sry Rainer, das ich erst jetzt antworte.

Ich hab das mit den Zurrösen so verstanden, dass du die nicht genehmigen lassen musst. Ich stehe mit dem Einzelsitz vor demselben Problem. Ich werde für die Pickerl Überprüfung meine Sitzbank wieder einbauen und da mal fragen wies mit einem Einzelsitz aussieht. Ich habe nächste Woche meinen Termin, danach werd dir Bescheid geben wie meine Werkstatt das sieht.

Muss vor der Umtypsierung von Lkw auf Wohnmobil die Trennwand eigentlich zwingend entfernt werden, oder
könnte ich die einfach drinnen lassen, bzw nach der Typsierung entfernen?
Bin etwas beunruhigt , wenn ich in den Kommentaren von Gutachten für den Ausbau der Trennwand, oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Hersteller lese.

Guten Morgen,

ich würde sagen, dass die Trennwand für die Umtypisierung irrelevant ist. Kommt dann vielleicht auf den Umbau an. Ist aber nur eine Vermutung von mir.

Hi David, bin zufällig hier gelandet und würde dich auch gerne etwas fragen😉
Ich habe mir vor einem halben Jahr einen Mercedes 814 gekauft. (7,5 t Bj 1994 140PS)
War großteils schon ausgebaut als Ralleybus. Ursprünglich ein Bankbus von der Hypo. Alles drin nur Kochgelegenheit fehlt.
Typisierung: SPEZIALKRAFTWAGEN mit Bankaufbau (Bankaufbau auf Hypobank bezogen😝)
Nun meine Frage, würdest du auf Wohnmobil umtypisieren? Wenn ja, nur allein deshalb um alle Umweltzonen in Österreich passieren zu können. Aber dann riskieren Nova zahlen zu müssen? Versicherung zahl ich 100€/Monat also auch ok.
Danke lg Teresa

Grüß euch! Wir sind auch bissal unsicher. Haben heute Genehmigung LkW auf PKW M1 bekommen von der Landesregieung. Damit gleich neuen Typenschein geholt und Versicherung gemeldet. Aber was machen wir jetzt mit der Nova? Muss man die auf alle Fälle nachzahlen? Konteollieren die sowas? Anmeldung bzw. Ummeldung hat alles geklappt.

Hallo Alle, ich habe jetzt auch alle Kommentare gelesen und jetzt tut sich die Frage auf: mein Sohn hat einen Renault trafic L2H2 mit Trennwand und auf Lkw zugelassen, aussen so ein Gestell von Glaserei drauf, wird, denke ich, typisiert sein. Jetzt möchte ich ihm den Bus ausbauen als Camper. Gibt es Probleme mit Versicherung, Polizei-auch Auslandspolizei etc., wenn die Trennwand drinbleibt und alle Teile entfernbar werden. Denke da an so Klappverschlüsse. Und was ist dann mit den Zurrösen, brauch ich die dann extra, wenn doch die Trennwand bleibt? Als Lüftung würde eine kontrollierte Wohnraumlüftung kommen u zum Kochen u Abwasch ein Auszug hinten raus. Alles nicht fix verbaut, sondern zum Entnehmen . Danke schon mal

Hallo jetzt kann ich selber mehr sagen über das Wohnmobil umtypisieren, zum erst ich war Gasleitung Prüfen beim Berger in SCS Vösendorf, weiter beim TÜV in 1230 Wien ; Doppelsitzbank, Fenster, Markise alles muß eingetragen sein wie Hoch ist das Fahrzeug, Gewicht usw. dann Ich habe zum Landesregierung gefahren ist alles gut gegangen, von Landesregierung sofort zum Zulassungstelle das Fahrzeug unmelden, paar Stunden später war das Zulassungschein gesperrt 😀 dann bleibt noch NoVa zum zahlen, leider muß ich zum 1030 Wien ÖAMTC fahren ein Schätzung machen, kostet 135€

Hallo Zusammen,

Ich habe mir einen IVECO Daily L2 H2 gekauft.(mit Trennwand)
Jetzt möchte ich ihn als Camper ausbauen.
Möchte ihn nicht um typisieren auf M1.
Was muss man beachten das man keine Probleme mit der Polizei bzw. Versicherung hat?
Da ich nachgefragt habe muss ich etwa 10800 Nova nachzahlen das möchte ich vermeiden.
Vielleicht hat jemand eine Offizielle Definition was mann machen darf und was nicht?
Danke SG
Dominic

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